Ein US-Bundesberufungsgericht hat die Kartellklage von AliveCor gegen Apple abgewiesen und Apples Verhalten als rechtmäßig eingestuft.
- Das US-Berufungsgericht für den neunten Bezirk wies am 8. Januar 2026 die Kartellklage des Medizintechnikunternehmens AliveCor ab.
- AliveCor hatte Apple vorgeworfen, durch Änderungen an watchOS den Markt für Herzrhythmus-Analyse-Apps auf der Apple Watch illegal monopolisiert zu haben.
- Das Gericht entschied, dass Apples Verhalten eine rechtmäßige Verweigerung der Geschäftsbeziehung darstelle und kein wettbewerbswidriges Verhalten.
- Apple habe keine kartellrechtliche Verpflichtung, proprietäre Technologie mit Wettbewerbern weiter zu teilen.
- Die von AliveCor begehrten Daten (ein alter Herzfrequenz-Algorithmus) seien keine „wesentliche Einrichtung“, da Apple einen anderen Algorithmus für seine eigene „Unregelmäßiger Rhythmus“-Benachrichtigung nutze, dessen Daten Drittanbietern weiterhin zur Verfügung stünden.
- Dies ist der zweite juristische Sieg Apples gegen AliveCor, nachdem bereits im Frühjahr 2025 ein Patentstreit vor der Internationalen Handelskommission (ITC) zugunsten Apples entschieden wurde.
Quelle: 9to5Mac
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt.

