Hallo Apfelfreunde
Ich hab ein 6s Plus, bei dem Gerät hat nach knapp einem Jahr das Mikrophon und der Lautsprecher ausgesetzt. Laut Apple, keine Reparatur möglich, nur Austausch(natürlich kostenpflichtig 350 Euro). Kein Sturz, oder Wassereintritt
- jmd Erfahrung, Tipps, was Apples Versuche betrifft die deutsche Garantie zu verweigern
7 Antworten
Hi Gerrit ,
Ersteinmal schade zuhören das dein iPhone nicht mehr so funktioniert wie es soll.
Die Grantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers indemfall Apple und Apple gibt 1 Jahr Grantie auf seine Produkte.
Was Gesetzlich ist, ist in Deutschland die 2 Jahre Gewährleistung die besagt aber das der Schaden innerhalb der ersten 6 Montate nach erhalt der Neuwahre schriftlich festgehalten werden sein muss.
Für dich bedeutet das bist du aus der 1 Jahr Grantie heraus musst du Zahlen außer dein iPhone ist direkt bei Apple gekauft.
Apple ist bei Gewährleistung richtig cool und du wirst auch keine Probleme haben wen du es im Online Store oder direkt bei Apple gekauft hast.
Für Ansprüche auf Gewährleistung wenn dein iPhone nicht von Apple ist wende dich bitte an den Händler wo du dein iPhone erworben hast.
Eine gutes Beispiel für Grantie sind Miele Waschmaschinen den die geben keine Grantie bei neukaufen sondern nur Gewährleistung.
Mit freundlichen Grüßen
PS. Ich arbeite selbst bei Apple alls Genius und ich hoffe ich konnte dir mit der Antwort etwas helfen.
Michi S.
Hi Gerrit ,
Auf deine 2 Frage hin kann ich dir beantworten wen das untere Microphone einen Defekt aufweist kann man es leider nicht austauschen weil es ein Bestandteil der Hauptplatine ist und die können wir als Geniuus oder von Apple aus nicht austauschen.
Wen du ein Apple Store in der Nähe hast lass es dir dort austauschen den die Kosten im Store sind 319€ für ein neues iPhone in der selben Farbe und Speichergröße.
Wünsche dir viel Glück
MFG
Michi S.
Danke Michi für deine Antwort(Apple Store Hannover, hierher stammt meine Info)
Allerdings schwer nachzuvollziehen, wenn ein Premiumprodukt bei so einem Bauteil nach einem Jahr bereits aufgibt. Wenn ich mein Fahrzeug in die Werkstatt gebe, sagt Mercedes auch nicht zu mir: tut uns leid das ihr Motor defekt ist, aber den können wir leider nicht ausbauen. Aber sie dürfen gerne für 1/3 ein neues Fahrzeug bei uns kaufen
Ich verstehe dich voll und ganz den mir würde es auch so gehen wen es mein iPhone oder ein anderes Produkt betrifft.
Nochmals zu deiner Frage ein Premiumprodukt was kaput gehen kann weil es eine Elektronik verbaut hat die ausfallen kann und dabei ist es vollkommen egal ob es Prosche , Mercedes , Apple oder Smasung ist den es ist ein elektronisches Bauteil was bei allen herstellen mal kaputten gehen kann.
Ich verstehe aber deine Argumente warum du meinst Apple sollte auf Kulanz was machen könne und es dir auch nach 1 Jahr noch kostenfrei austauschen selbst wen du es nicht bei Apple gekauft hast.
Es gibt aber auch Menschen die sich eine Garantie Erweiterung bei Apple ( AppleCare + ) kaufen um genau für sofälle wen etwas nach 1 Jahr kaputt geht immer noch kostenfreien Service zubekommen und alle die die mehr für eine Garantie ausgeben haben natürlich einen Vorteil gegenüber den Menschen die kein AppleCare + haben. Das sind die Argumente von Apple den wir würden die bestrafen die mehr bezahlen für einen Premium Service als Kunden die nur die iPhone´s selbst kaufen.
Alles ganz richtig und schön! Aber bitte verzeih mir, aber ich suche keine Argumentation aus den Augen eines Apple Mitarbeiters. Denn leider bist du da nicht ganz neutral :-)
klar, das Apple versucht einem erstmal teure "Garantieerweiterungen" zu verkaufen.
Ich wollte mal hören, ob es Tipps oder juristischen Rat/Aussagen aus der Community gibt. Aus eigener Erfahrung, weiß ich, dass Apple immer versucht aus dem Kunden nochmal Kapital zu schlagen(anderer Fall, zweites Telefon, drei Instanzen im Telefonsupport und auf einmal ging es unentgeltlich-aber dies bewegte sich innerhalb anderer Fristen und defekt war ab Auslieferung vorhanden)
Was Gesetzlich ist, ist in Deutschland die 2 Jahre Gewährleistung die besagt aber das der Schaden innerhalb der ersten 6 Montate nach erhalt der Neuwahre schriftlich festgehalten werden sein muss.Ich bin kein Jurist, aber diese Aussage entspricht nicht dem, was ich kenne. Meines Wissens bezieht sich die gesetzliche Gewährleistung (nicht zu verwechseln mit der Garantie!) auf alle Mängel, die beim Kauf vorhanden waren, auch wenn sich diese erst nach 23 Monaten zum ersten Mal bemerkbar machen. Was nach 6 Monaten passiert, ist, dass die Beweislast vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. D.h., wenn sich der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate manifestiert, dann wird automatisch davon ausgegangen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag. Wenn sich der Mangel zwischen Monat 6 und 24 manifestiert, dann muss der Käufer nachweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag, und nicht etwa durch unsachgemäße Behandlung entstanden ist. Das kann natürlich schwierig werden, aber im Fall eines defekten Lautsprechers/Mikrofons kann ich mir als selbstverschuldete Fehlbehandlung eigentlich nur Feuchtigkeits-, Fall-, Schmutzschäden, oder eigenmächtige Gehäuseöffnung vorstellen. U.a. mittels der eingebauten Sensoren sollte sich so etwas aber nachweisen lassen. Dies nur als Gedankenanregung, nicht als verbindliche Information, zumal es offenbar auch die Möglichkeit eines Haftungsausschlusses zu geben scheint. Siehe auch Wikipedia. Davon unabhängig, erscheint mir das von dir geschilderte Verhalten Apples extrem unkulant. – Tom
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