- jmd Erfahrung, Tipps, was Apples Versuche betrifft die deutsche Garantie zu verweigern
Was Gesetzlich ist, ist in Deutschland die 2 Jahre Gewährleistung die besagt aber das der Schaden innerhalb der ersten 6 Montate nach erhalt der Neuwahre schriftlich festgehalten werden sein muss.Ich bin kein Jurist, aber diese Aussage entspricht nicht dem, was ich kenne. Meines Wissens bezieht sich die gesetzliche Gewährleistung (nicht zu verwechseln mit der Garantie!) auf alle Mängel, die beim Kauf vorhanden waren, auch wenn sich diese erst nach 23 Monaten zum ersten Mal bemerkbar machen. Was nach 6 Monaten passiert, ist, dass die Beweislast vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. D.h., wenn sich der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate manifestiert, dann wird automatisch davon ausgegangen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag. Wenn sich der Mangel zwischen Monat 6 und 24 manifestiert, dann muss der Käufer nachweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag, und nicht etwa durch unsachgemäße Behandlung entstanden ist. Das kann natürlich schwierig werden, aber im Fall eines defekten Lautsprechers/Mikrofons kann ich mir als selbstverschuldete Fehlbehandlung eigentlich nur Feuchtigkeits-, Fall-, Schmutzschäden, oder eigenmächtige Gehäuseöffnung vorstellen. U.a. mittels der eingebauten Sensoren sollte sich so etwas aber nachweisen lassen. Dies nur als Gedankenanregung, nicht als verbindliche Information, zumal es offenbar auch die Möglichkeit eines Haftungsausschlusses zu geben scheint. Siehe auch Wikipedia. Davon unabhängig, erscheint mir das von dir geschilderte Verhalten Apples extrem unkulant. – Tom
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